index,follow

Fortbildung für Soldaten auf Zeit

Bei TRAINICO besteht für Soldaten auf Zeit, die als Wartungsmechaniker am Fluggerät bei der Bundeswehr tätig waren, die Möglichkeit, einen zivilen Berufsabschluss zum Fluggerätmechaniker in der Fachrichtung Instandhaltung zu erlangen. Da im Wartungsbereich zusätzlich eine Aircraft Maintenance Lizence (AML) gemäß EASA Part-66 erwartet wird, bieten wir eine 12-monatige Fortbildung an, in der parallel zum IHK-Abschluss Fluggerätmechaniker / Instandhaltung, die praktischen und theoretischen Voraussetzungen zur Erlangung der Aircraft Maintenance Licence Part-66 Cat A1 erfüllt werden.

Innerhalb dieser Fortbildung werden zunächst die Grundlagen für den IHK-Abschluss Fluggerätmechaniker/Instandhaltung erworben. Durch diesen IHK-Abschluss wird eine einheitliche Ausgangsbasis (Credit) für die Part-66-Ausbildung (Cat-A1) geschaffen. Voraussetzung für die Teilnahme ist u.a. die Bescheinigung nach §45 BBiG durch den Berufsförderungsdienst. Darüber hinaus wird in einem 6-monatigen praktischen Einsatz in einem zivilen Luftfahrtunternehmen die zusätzlich notwendige, geforderte praktische Erfahrung gesammelt. Abschließend erfolgt das Delta-Training gemäß EASA Part 66. Mit dem erfolgreichen Abschluss dieses modularen Trainings endet die Ausbildung.

Neben dem anerkannten Berufsabschluss zum Fluggerätmechaniker ist die AML EASA Part 66 Cat-A1 für eine spätere Tätigkeit in der Luftfahrt-Maintenance von entscheidender Bedeutung. Um diese AML zu erhalten wird vom Luftfahrtbundesamt sowohl einschlägige praktische Erfahrung in der Wartung ziviler Luftfahrzeuge als auch ein Delta-Training gefordert. Art und Umfang dieser Anforderungen richtet sich nach den vorliegenden Eingangsvoraussetzungen. Aufbauend auf den Eingangsvoraussetzungen eines Wartungsmechanikers am Luftfahrtgerät der Bundeswehr ermöglicht TRAINICO mit dieser Fortbildung alle zusätzlich notwendigen Anforderungen des LBA zum Erwerb der AML EASA Part 66 Cat-A1 in einem 12-monatigen Lehrgang zu erfüllen.

Credit Lehrgang EASA Part 66 Cat-A

Soldaten, die bereits den IHK Abschluss zum Fluggerätmechaniker/Instandhaltung erworben haben, benötigen zum Erwerb der AML EASA Part 66 Cat-A ein zusätzlichen Credit Lehrgang. Die Dauer dieses Trainings beträgt 55 Tage. Für die Zulassung zu diesem Credit Lehrgang ist der Nachweis von 12 Monaten praktischer Tätigkeit an zivilen Luftfahrzeugen zwingend erforderlich. Da das LBA für den Erwerb der AML Cat-A maximal 6 Monate der Dienstzeit anerkennt, muss die fehlende Zeit außerhalb der Bundeswehr erworben werden. Durch die Kombination eines über TRAINICO vermittelten „Praktikums“ mit dem benötigten Credit Lehrgang bietet TRAINICO auch hier eine Lösung für den erfolgreichen Übergang in das zivile Berufsleben als Fluggerätmechaniker.

Wer finanziert die Fortbildung?

Die im Angebot stehenden Fortbildungen für Soldaten auf Zeit können mit dem Anspruch auf Förderung beruflicher Bildung nach Ende durch den Berufsförderungsdienstes finanziert werden.

Was lernen Sie während der Fortbildung bei TRAINICO?

Wir vermitteln Ihnen die notwendigen Kenntnisse für den erfolgreichen IHK-Berufsabschluss Fluggerätmechaniker / Instandhaltung sowie zur Erlangung der Aircraft Maintenance Licence gemäß EASA Part-66 Cat A1.

Sollte Ihnen der Nachweis der Berufspraxis in der Wartung von zivilen Luftfahrzeugen fehlen, können Sie dies im Rahmen dieser Qualifizierung in einem entsprechenden Partnerunternehmen der TRAINICO nachholen!

12 Module:

  • Modul 1 - Mathematics
  • Modul 3 - Electrical Fundamentals
  • Modul 5 - Digital Techniques/Electronic Instrument Systems
  • Modul 6 - Materials and Hardware
  • Modul 7 - Maintenance Practices
  • Modul 8 - Basic Aerodynamics
  • Modul 9 - Human Factors
  • Modul 10 - Aviation Legislation
  • Modul 11a - Turbine Aeroplane
  • Modul 15 - Gas Turbine Engine
  • Modul 16 - Piston Engine
  • Modul 17 - Propeller
Bitte beachten Sie, dass Sie
  • eine Bescheinigung gemäß § 45 Abs. 3 BBIG vom 01.04.2005 benötigen.

Die Fortbildung sowie die spätere Tätigkeit ist an eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (gem. § 7 LuftSiG) gebunden, welche Ihnen den Zutritt zu sicherheitsrelevanten Bereichen der Flughäfen gewährt.

Sie wollen mehr wissen? Wir informieren Sie gern.