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Kompetenz & Leidenschaft für die Luftfahrt

FAQ

Im Folgenden haben wir Antworten auf häufig gestellt Fragen (FAQs) für Sie zusammengestellt. Gern nehmen wir Anregungen auf, um unseren FAQ-Katalog zu erweitern.

Wird mir Arbeitsbekleidung gestellt?
Ja. Sowohl Uniformen als auch Arbeits- und Sicherheitsbekleidung inkl. Schuhe bekommen Sie von uns gestellt.

 

Habe ich einen Anspruch auf Urlaub während der Umschulungen bzw. Fortbildungen?
Wenn Sie an einer Umschulung / Fortbildung teilnehmen, wird ein Urlaub von maximal 24 Tagen pro Maßnahmejahr gewährt. Bei Beginn der Maßnahme bspw. im Februar 2015, zählt das Maßnahmejahr von Februar 2015 bis Februar 2016. Bei Fortbildungen bei einer Dauer von bis zu 6 Monaten ist in der Regel kein Urlaub zu gewähren.

 

Was geschieht, wenn ich die Abschlussprüfung nicht bestehe?
Sollten Sie die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer nicht bestehen, gibt es die Möglichkeit, die Prüfung nach einem halben Jahr zu wiederholen. Eine nicht bestandene Prüfung kann innerhalb der folgenden 2 Jahre maximal 2x wiederholt werden. Für die rechtzeitige Anmeldung zur Wiederholungsprüfung ist der Prüfling selbst verantwortlich.

 

Kann ich bei TRAINICO Englisch lernen?
Ja, wir machen Sie fit! Wir bieten unseren Bewerbern bzw. Teilnehmern einen Englisch Vorbereitungskurs an. Dort können Sie Ihre Kenntnisse nachholen oder auffrischen. Der Vorbereitungskurs beläuft sich auf 8 Wochen.

 

Bekomme ich im Anschluss an die Ausbildung einen Arbeitsplatz?
Unsere Vermittlungsquote liegt - je nach Qualifizierung - bei etwa 90 %. Häufig starten Sie direkt bei Ihrem Praktikumsunternehmen ins Berufsleben.

 

Was ist ein Bildungsgutschein, und wann kann ich einen Bildungsgutschein erhalten?
Um eine Umschulung bzw. Fortbildung von der Agentur für Arbeit finanziert zu bekommen, benötigen Sie die Zustimmung durch die zuständige Behörde. Gewährt Ihr Arbeitsvermittler die Bewilligung zur Qualifizierung, erhalten Sie einen Bildungsgutschein. Der Bildungsgutschein deckt die Kosten für die Qualifizierung und kann bei einem zugelassenen Bildungsträger eingelöst werden. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach dem SGB III bzw. SGB II und der zwingend notwendigen Beratung durch Ihren Arbeitsvermittler kann eine Förderung über die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter erfolgen.

 

Welche Leistungen erhalte ich von der Bundesagentur für Arbeit während meiner Maßnahme?
Eine Förderung über die Agentur für Arbeit könnte folgende Kosten abdecken:

  • Lehrgangskosten (Lehrgangsgebühren, Lernmittel, Arbeitsbekleidung, Prüfungsgebühren)
  • Fahrtkosten (Pendelfahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte, An- und Abreise für erforderliche auswärtige Aufenthalte)
  • Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung
  • Kosten für die Betreuung von aufsichtspflichtigen Kindern, Bewerbungskosten (Fotos, Papier, Mappen etc.)

 

Ist bei Eigenfinanzierung eine Ratenzahlung möglich?
Ratenzahlungen sind grundsätzlich möglich. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.

 

Wo ist mein möglicher Praktikums- bzw. Arbeitsplatz?
Die Praktikums- bzw. Arbeitsplätze befinden sich an allen Luftfahrtstandorten Deutschlands. Je nach Art der Umschulungen oder Fortbildungen ist ein Einsatz an europäischen Luftfahrtstandorten ebenfalls möglich.

 

Warum betrifft mich das Luftsicherheitsgesetz, wenn ich an einer Maßnahme teilnehme?
Das Luftsicherheitsgesetz regelt die Kontrolle von Personen und Sachen im Flughafen bzw. auf dem Flugplatz (§ 5 LuftSiG). Es gibt vor, welche Personen auf ihre Zuverlässigkeit hin zu überprüfen sind (§ 7) und schreibt vor, welche Sicherungsmaßnahmen die Flughafen- und Flugplatzbetreiber und die Fluggesellschaften zu ergreifen haben (§§ 8.9).

TRAINICO bietet Maßnahmen und Fortbildungen im Bereich der Luftfahrt an. Als Teilnehmer einer Maßnahme werden Sie sowohl bei TRAINICO als auch in Praktikumsunternehmen den flugsicherheitsrelevanten Bereich betreten. Daher müssen Sie sich vorher einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen und unterliegen während Ihrer Maßnahme dem Luftsicherheitsgesetz.

 

Was ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜ) nach §7 LuftSiG?
Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) geht weit über ein polizeiliches Führungszeugnis hinaus. Das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr holt eine Vollauskunft über die zu überprüfende Person ein. Das beinhaltet eine Vollauskunft beim/bei:

  • Bundeszentralregister
  • Landeskriminalamt
  • Strafverfolgungsbehörde
  • Verfassungsschutz
  • Verkehrszentralregister

Weitere Informationen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) finden Sie hier.

 

Organisiert TRAINICO die Unterkünfte, wenn der Praktikumsplatz in einer anderen Stadt liegt?
TRAINICO empfiehlt Ihnen gerne einige Unterkunftsmöglichkeiten. Bei einigen Unterkünften verfügen wir über Sonderkonditionen, die Sie selbstverständlich nutzen können.