Deutsche Rentenversicherung
Bei der deutschen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Diese Leistungen sollen Ihren bisherigen Arbeitsplatz sichern oder Ihnen direkt zu einem neuen verhelfen. Sie umfassen Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen, Mobilitätshilfen sowie Kraftfahrzeughilfe. Bei beruflicher Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung handelt es sich um berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, deren Ziel es ist, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die Ihnen eine behindertengerechte berufliche Tätigkeit ermöglichen.
Sie müssen bei Antragstellung eine der nachfolgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen
- Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren oder
- Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Eine Leistung wird auch erbracht,
- wenn ohne sie Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten wäre oder
- im Anschluss einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung, wenn sie zum Erreichen der beruflichen Eingliederung zusätzlich erforderlich ist oder
- ein Anspruch auf große Witwenrente oder große Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht.
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