Bundesagentur für Arbeit

Die Förderung der beruflichen Bildung gehört zu den Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung der Agentur für Arbeit.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie arbeistlos sind und eine Möglichkeit suchen eine Fort-/Weiterbildung oder Umschulung zu machen, müssen Sie sich im Vorfeld mit Ihrem zuständigen Arbeitsberater in Verbindung setzen, um prüfen zu lassen, ob Sie nach § 77 SGB III förderfähig sind.

Wann sind Sie förderfähig?

Text des § 77 Abs.1 SGB III ab 01.01.2005

(1) Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn

  1. die Weiterbildung notwendig ist, um Sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine Ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei Ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,
  2. vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch die Agntur für Arbeit erfolgt ist und
  3. die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

Wenn Sie o.g. genannte Kriterien erfüllen kann Ihr Arbeitsberater Ihnen einen Bildungsgutschein ausstellen.

Haben Sie weitere Fragen? Wir beraten Sie gern!