Berufsgenossenschaften
Die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten für die gesamte Rehabilitation zuständig. Sie steuern und koordinieren die medizinische Behandlung (medizinische Rehabilitation) sowie die Wiedereingliederung in den Beruf (berufliche Rehabilitation) und in das soziale Umfeld (soziale Rehabilitation). Für die Sicherung des Lebensunterhalts in der Phase der Rehabilitation zahlen die Berufsgenossenschaften ein Verletztengeld bzw. Übergangsgeld.
Nach einem Versicherungsfall (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) stellt sich häufig, trotz einer optimal durchgeführten medizinischen Rehabilitation, das Problem, dass der Versicherte nicht oder nicht ohne weiteres seine bisherige berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen kann. Die Berufsgenossenschaften haben deshalb nach den gesetzlichen Bestimmungen (Sozialgesetzbuch VII) mit allen geeigneten Mitteln, möglichst frühzeitig, die Versicherten nach ihrer Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung ihrer Eignung, Neigung und bisherigen Tätigkeit, möglichst auf Dauer, beruflich einzugliedern. Hierzu stehen ihnen an Leistungen insbesondere zur Verfügung:
- Leistungen zum Erhalt oder zur Erlangung eines Arbeitsplatzes
- Berufsvorbereitung
- Berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung, Umschulung
- Hilfen zur einer angemessenen Schulbildung
- Leistungen an Arbeitgeber
- Kraftfahrzeughilfe
- Wohnungshilfe
Veranlasst und koordiniert werden die Leistungen der beruflichen Rehabilitation durch den Berufshelfer.
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