Was geschieht, wenn ich die Abschlussprüfung nicht bestehe?

Sollten Sie die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer nicht bestehen, gibt es die Möglichkeit nach einem halben Jahr die Prüfung zu wiederholen. Eine nicht bestandene Prüfung kann innerhalb der folgenden 2 Jahre maximal 2x wiederholt werden. Für die rechtzeitige Anmeldung zur Wiederholungsprüfung ist der Prüfling selbst verantwortlich.

Zuletzt aktualisiert am 27.05.2008 von Tom Kreft.

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