Warum betrifft mich das Luftsicherheitsgesetz, wenn ich an einer Maßnahme teilnehme?
Das Luftsicherheitsgesetz regelt die Kontrolle von Personen und Sachen im Flughafen bzw. auf dem Flugplatz (§ 5 LuftSiG), gibt vor, welche Personen auf ihre Zuverlässigkeit hin zu überprüfen sind (§ 7) und schreibt vor, welche Sicherungsmaßnahmen die Flughafen- und Flugplatzbetreiber und die Fluggesellschaften zu ergreifen haben (§§ 89).
TRAINICO bietet Maßnahmen und Fortbildungen im Bereich der Luftfahrt an. Als Teilnehmer einer Maßnahme werden Sie sowohl bei TRAINICO als auch in Praktikumsunternehmen den flugsicherheitsrelevanten Bereich betreten. Daher müssen Sie sich vorher einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen und unterliegen während Ihrer Maßnahme dem Luftsicherheitsgesetz.
Zuletzt aktualisiert am 27.05.2008 von Tom Kreft.


