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Habe ich einen Anspruch auf Urlaub während der Umschulungen bzw. Fortbildungen?

Wenn Sie an einer Umschulung / Fortbildung teilnehmen, wird ein Urlaub von maximal 24 Tagen pro Maßnahmejahr gewährt. Bei Beginn der Maßnahme bspw. im Februar 2008, zählt das Maßnahmejahr von Februar 2008 bis Februar 2009. Bei Fortbildungen bei einer Dauer von bis zu 6 Monaten ist in der Regel kein Urlaub zu gewähren.

Zuletzt aktualisiert am 27.05.2008 von Tom Kreft.

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