AGB
Allgemeine Schulungs- und Leistungsbedingungen der TRAINICO Training und Ausbildung Cooperation in Berlin Brandenburg GmbH
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1. Geltungsbereich und Allgemeines Diese Allgemeinen Schulungs- und Leistungsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden bzw. Teilnehmer der TRAINICO. Allen Leistungen der TRAINICO liegen diese AGB zugrunde. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung. Grundlage aller Verträge ist die Lehrgangsbeschreibung / Leistungsbeschreibung bzw. das Angebot der TRAINICO, wobei Abweichungen möglich sind. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Es gelten die in der Lehrgangsbeschreibung genannten Zugangsvoraussetzungen. Den Teilnehmern der Lehrgänge werden die Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß den betreffenden Ausbildungsanforderungen für die Lehrgangsziele vermittelt. Dabei werden die besonderen Erfordernisse der beruflichen Erwachsenenbildung berücksichtigt. 2. Zertifizierung TRAINICO ist als Bildungsträger gemäß § 8 AZWV zertifiziert. Die entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen sind gemäß § 9 AZWV zertifiziert und damit zur öffentlichen Förderung gem. SGB III zugelassen. 3. Vertragsabschluss, Vertragsauflösung (1) Qualifizierungsmaßnahmen (2) Freie Lehrgänge (offen / geschlossen) (3) Stornierung von freien Lehrgängen (offen1 ) durch den Kunden (4) Stornierung von freien Lehrgängen (geschlossen2 )durch den Kunden 4. Durchführung der Ausbildung TRAINICO obliegt die Verantwortung der Lehrgangsdurchführung. Die Inhalte zu modifizieren und weiterzuentwickeln bleibt TRAINICO vorbehalten. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der lehrgangsspezifischen Zugangsvoraussetzungen. TRAINICO behält sich die Überprüfung über die Zulassung zu einem Lehrgang sowie die Überprüfung der individuellen Voraussetzungen des jeweiligen Kunden vor. Die Ausbildung findet auf dem Flughafen Schönefeld Nord, D–15831 Diepensee; Flughafen Schönefeld Süd, Schützenstraße 10 in D–12526 Berlin und/oder in der Schmiedestraße, Halle 92, in D–15745 Wildau statt. Wird mit dem Kunden ein anderer Schulungsort vereinbart, so trägt der Kunde die organisatorische Verantwortung für die Bereitstellung einer adäquaten Schulungsinfrastruktur, welche den Anforderungen von TRAINICO entsprechen muss. Es findet ggf. eine entsprechende Überprüfung statt. Alternativ kann seitens TRAINICO die organisatorische Verantwortung für die Schulungsinfrastruktur bei Lehrgängen an anderen Schulungsorten eingeschlossen werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Die Entscheidung über die Auswahl des Schulungspersonals trifft ausschließlich TRAINICO unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten. TRAINICO behält sich das Recht vor, den gesamten Lehrgang oder Teile davon durch entsprechend qualifiziertes Fremdpersonal im Namen von TRAINICO durchführen zu lassen, soweit dies im Rahmen bestehender Zertifizierungen zulässig ist. Tritt bei TRAINICO eine Betriebsunterbrechung infolge von Streik, Aussperrung oder höherer Gewalt ein, so hat der Kunde / Teilnehmer hierdurch keinen Anspruch auf Durchführung der vertraglich vereinbarten Schulungsleistung. 5. Ausbildungszeiten Bei täglich 8 Unterrichtseinheiten umfasst jede Unterrichtseinheit während des theoretischen Unterrichts bzw. der Praktischen Übungen 45 Minuten. Im Ausnahmefall kann dies im Schichtsystem (Früh- und Spätschicht) durchgeführt werden. Nach jeder Doppelstunde folgt eine mindestens 15-minütige Pause. Die Frühstückspause umfasst 30 Minuten, die Mittagspause 45 Minuten. Bei täglich 8 Unterrichtseinheiten umfasst jede Unterrichtseinheit während der praktischen Unterweisung 60 Minuten. Die Unterrichts- bzw. Arbeits- und Pausenzeiten während der praktischen Unterweisung und des betrieblichen Praktikums richten sich individuell nach den geltenden Arbeitszeitregelungen des jeweiligen Unternehmens, in dem die Ausbildung stattfindet, unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen (ggf. auch Schichtbetrieb). Bei Freien Lehrgängen können ggf. abweichende Festlegungen getroffen werden. 6. Teilnahme an Prüfungen / Abschluss TRAINICO garantiert weder, dass der Kunde das angestrebte Lehrgangsniveau erreicht, noch dass er gegebenenfalls erforderliche Prüfungen besteht. Der Teilnehmer muss die für die Teilnahme an Prüfungen jeweils gültigen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Bei Nichterfüllung gehen die sich daraus ergebenden Nachteile zu Lasten des Kunden. (1) Als offene Lehrgänge werden jene bezeichnet, zu denen sich Privatpersonen jederzeit auf feststehende Termine anmelden können. |
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7. Preise, Leistungen, Zahlungsbedingungen Es gelten die jeweils vertraglich vereinbarten Preise. Für erbrachte Leistungen wird die jeweils gültige Umsatzsteuer berechnet, es sei denn, es liegt für den Lehrgang eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe b UStG bzw. § 85 SGB III vor.
Reisekosten u. ä. der Teilnehmer werden von TRAINICO nicht übernommen. Wird die Leistung auf Wunsch des Kunden nicht in den eigenen Räumen der TRAINICO erbracht, trägt der Kunde die zusätzlich entstehenden Kosten für die Durchführung des Lehrgangs (z.B. Reisekosten, Tagegelder, Ticketkosten, Unterbringungskosten, Mietwagen, Taxi, Raum - und Frachtkosten etc.). 8. Vorbehalt / Absagen durch TRAINICO Bei zu geringer Teilnehmerzahl und in Fällen höherer Gewalt (z.B. bei Krankheit eines Referenten) behält sich TRAINICO vor, Lehrgänge oder sonstige Leistungen abzusagen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl erhalten die Kunden bis zum Lehrgangsbeginn Bescheid, in Fällen höherer Gewalt unverzüglich nach Eintritt der Behinderung. Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatz entstandener Auslagen entsteht durch die Absage nicht. Bereits bezahlte Lehrgangsgebühren werden umgehend zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 9. Datenschutz TRAINICO verpflichtet sich, sämtliche mit den Geschäftsaktivitäten verbundenen Daten und Dokumente vertraulich zu behandeln.
10. Buchung von Hotelzimmern für Unternehmen 11. Haftung / Sicherheitsvorschriften TRAINICO haftet für keinerlei Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die Durchführung oder Nichtdurchführung eines Lehrgangs entstehen, es sei denn, dass diese Schäden durch TRAINICO vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Während der Laufzeit eines Lehrgangs sind die Teilnehmer über die Berufsgenossenschaft der TRAINICO (hier Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft) gesetzlich unfallversichert. Im Falle eines entsprechenden Unfalls ist dem behandelnden Arzt die zuständige Berufsgenossenschaft zu nennen und unverzüglich eine schriftliche Unfallmeldung an den Bildungsträger vorzunehmen. Bei Lehrgängen für Unternehmen tragen diese die Verantwortung für die Versicherung ihrer Mitarbeiter gegen Krankheit und Unfall. Zusätzliche Versicherungsleistungen durch TRAINICO bedürfen einer besonderen Absprache und werden gesondert in Rechnung gestellt. Sämtliche Rechte an den Schulungsunterlagen sind ausdrücklich TRAINICO vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung durch TRAINICO ist es Teilnehmern untersagt, diese, auch nur auszugsweise, Dritten zugänglich zu machen, sie zu übersetzen oder zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Kosten für die Beseitigung eventueller Veränderungen an Hard- oder Softwareinstallationen durch den Teilnehmer gehen zu dessen Lasten. 13. Gerichtsstand Berlin gilt für Streitigkeiten als vereinbarter Gerichtsstand, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes, öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in der Bundesrepublik Deutschland keinen Gerichtsstand hat.
Stand: 15.12.2009 |


