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AGB

Allgemeine Schulungs- und Leistungsbedingungen der TRAINICO Training und Ausbildung Cooperation in Berlin Brandenburg GmbH

1.         Geltungsbereich und Allgemeines

Diese Allgemeinen Schulungs- und Leistungsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden bzw. Teilnehmer der TRAINICO. Allen Leistungen der TRAINICO liegen diese AGB zugrunde. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung. Grundlage aller Verträge ist die Lehrgangsbeschreibung / Leistungsbeschreibung bzw. das Angebot der TRAINICO, wobei Abweichungen möglich sind. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Es gelten die in der Lehrgangsbeschreibung genannten Zugangsvoraussetzungen.

Den Teilnehmern der Lehrgänge werden die Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß den betreffenden Ausbildungsanforderungen für die Lehrgangsziele vermittelt. Dabei werden die besonderen Erfordernisse der beruflichen Erwachsenenbildung berücksichtigt.

Lehrgänge gem. Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung (AZWV), werden als Qualifizierungsmaßnahmen bezeichnet. Bei allen anderen Bildungsmaßnahmen handelt es sich um freie Lehrgänge.

2.         Zertifizierung

TRAINICO ist als Bildungsträger gemäß § 8 AZWV zertifiziert. Die entsprechenden Qualifizierungs-maßnahmen sind gemäß § 9 AZWV zertifiziert und damit zur öffentlichen Förderung gem. SGB III zugelassen.

TRAINICO ist ein durch das Luftfahrtbundesamt gemäß EASA Part-147 lizenzierter Ausbildungsbetrieb und somit berechtigt, Ausbildungen nach EASA Part-66 durchzuführen.

3.         Vertragsabschluss, Vertragsauflösung

(1) Qualifizierungsmaßnahmen

Privatpersonen, die sich für eine Umschulung, Fortbildung oder Weiterbildung interessieren, müssen sich für einen solchen Lehrgang schriftlich bewerben. Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen wird im Rahmen einer Eignungsfeststellung geprüft. Nach erfolgreicher Überprüfung erhält der Kunde ein Angebot in Form einer schriftlichen Zusage. Ein Vertrag über die Schulungsleistung geht dem Kunden innerhalb von vier (4) Wochen nach Beginn des Lehrgangs zu. Er tritt nur in Kraft, wenn die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind und eine gesicherte Finanzierung vorliegt. Näheres zum Rücktritt und zur Kündigung regelt der entsprechende Vertrag über die Schulungsleistung.

(2) Freie Lehrgänge (offen / geschlossen)

Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter oder Privatpersonen, die sich für einzelne freie Lehrgänge interessieren, müssen sich für einen solchen Lehrgang schriftlich anmelden.  Diese Anmeldung wird durch TRAINICO schriftlich bestätigt.

(3) Stornierung von freien Lehrgängen (offen1 ) durch den Kunden

Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Sie ist kostenfrei, wenn sie spätestens bis zwei (2) Wochen vor Lehrgangsbeginn bei TRAINICO eingeht oder ein wichtiger Grund für eine spätere Stornierung vorliegt. Liegt kein wichtiger Grund vor, wird bei Stornierungen nach diesem Termin bzw. bei Nichterscheinen die volle Lehrgangsgebühr berechnet. Ersatzteilnehmer werden akzeptiert.

(4) Stornierung von freien Lehrgängen (geschlossen2 )durch den Kunden

Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Sie ist kostenfrei, wenn sie spätestens bis vier (4) Wochen vor Lehrgangsbeginn bei TRAINICO eingeht. Bei einer Stornierung bis zwei (2) Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Gebühr von fünfzig Prozent (50%) des vereinbarten Preises, nach diesem Termin der volle Preis in Rechnung gestellt. Wird ein Ersatztermin vereinbart oder liegt ein wichtiger Grund vor, ist eine Stornierung kostenfrei auch wenn sie kurzfristiger als vier (4) Wochen vor Lehrgangsbeginn erfolgt.

4.         Durchführung der Ausbildung

TRAINICO obliegt die Verantwortung der Lehrgangsdurchführung. Die Inhalte zu modifizieren und weiterzuentwickeln bleibt TRAINICO vorbehalten. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der lehrgangsspezifischen Zugangsvoraussetzungen. TRAINICO behält sich die Überprüfung über die Zulassung zu einem Lehrgang sowie die Überprüfung der individuellen Voraussetzungen des jeweiligen Kunden vor.

Die Ausbildung findet in der Regel auf dem Flughafen Schönefeld Süd, D–15831 Diepensee; Flughafen Schönefeld Nord, Schützenstraße 10 in D–12526 Berlin, Friedrich-Engels-Str. 63, in D–15745 Wildau und/oder in der Schmiedestraße, Halle 92, in D–15745 Wildau statt. Andere als die hier aufgeführten Schulungsorte regelt der Vertrag. Wird mit dem Kunden ein anderer Schulungsort vereinbart, so trägt der Kunde die organisatorische Verantwortung für die Bereitstellung einer adäquaten Schulungsinfrastruktur, welche den Anforderungen von TRAINICO entsprechen muss. Es findet ggf. eine entsprechende Überprüfung statt. Alternativ kann seitens TRAINICO die organisatorische Verantwortung für die Schulungsinfrastruktur bei Lehrgängen an anderen Schulungsorten eingeschlossen werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Die Entscheidung über die Auswahl des Schulungspersonals trifft ausschließlich TRAINICO unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten. TRAINICO behält sich das Recht vor, den gesamten Lehrgang oder Teile davon durch entsprechend qualifiziertes Fremdpersonal im Namen von TRAINICO durchführen zu lassen, soweit dies im Rahmen bestehender Zertifizierungen zulässig ist.

Tritt bei TRAINICO eine Betriebsunterbrechung infolge von Streik, Aussperrung oder höherer Gewalt ein, so hat der Kunde / Teilnehmer hierdurch keinen Anspruch auf Durchführung der vertraglich vereinbarten Schulungsleistung.

5.         Ausbildungszeiten

Bei täglich 6 Unterrichtseinheiten umfasst jede Unterrichtseinheit während des theoretischen Unterrichts bzw. der Praktischen Übungen 60 Minuten. Im Ausnahmefall kann dies im Schichtsystem (Früh- und Spätschicht) durchgeführt werden. In der Regel folgt nach jeder Stunde eine 15-minütige Pause, die Mittagspause umfasst 45 Minuten.

Bei täglich 8 Unterrichtseinheiten umfasst jede Unterrichtseinheit während der praktischen Unterweisung 60 Minuten. Die Unterrichts- bzw. Arbeits- und Pausenzeiten während der praktischen Unterweisung und des betrieblichen Praktikums richten sich individuell nach den geltenden Arbeitszeitregelungen des jeweiligen Unternehmens, in dem die Ausbildung stattfindet, unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen (ggf. auch Schichtbetrieb). Bei Freien Lehrgängen können ggf. abweichende Festlegungen getroffen werden.

6.         Teilnahme an Prüfungen / Abschluss

TRAINICO garantiert weder, dass der Kunde das angestrebte Lehrgangsniveau erreicht, noch dass er gegebenenfalls erforderliche Prüfungen besteht. Der Teilnehmer muss die für die Teilnahme an Prüfungen jeweils gültigen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Bei Nichterfüllung gehen die sich daraus ergebenden Nachteile zu Lasten des Kunden. Der Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs von TRAINICO ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung.


(1) Als offene Lehrgänge werden jene bezeichnet, zu denen sich Privatpersonen jederzeit auf feststehende Termine anmelden können.
(2) Als geschlossene Lehrgänge werden jene bezeichnet, die im Auftrag eines Unternehmens durchgeführt werden.

 

 7.    Preise, Leistungen, Zahlungsbedingungen

Es gelten die jeweils vertraglich vereinbarten Preise. Für erbrachte Leistungen wird die jeweils gültige Umsatzsteuer berechnet, es sei denn, es liegt für den Lehrgang eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe b UStG bzw. § 85 SGB III vor.

Die Rechnungslegung erfolgt direkt an den jeweiligen Kostenträger. Der vertraglich vereinbarte Gesamtpreis ist vom Kostenträger nach Rechnungseingang innerhalb der in der Rechnung definierten Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen. Bankgebühren und Abwicklungs-gebühren gehen zu Lasten des Kostenträgers. Näheres, insbesondere zur Zahlungsweise und zum Kostenträger regelt der entsprechende Vertrag über die Schulungsleistung.

Die Kostenträger für Teilnehmer mit Bildungsgutscheinen treten für den bewilligten Teil des Lehrgangs als Gesamtschuldner ein und übernehmen die entsprechenden Kosten. Reisekosten, Unterbringungskosten u. ä. der Teilnehmer werden von TRAINICO nicht übernommen. Wird die Leistung auf Wunsch des Kunden nicht in den eigenen Räumen der TRAINICO erbracht, trägt der Kunde die zusätzlich entstehenden Kosten für die Durchführung des Lehrgangs (z.B. Reisekosten, Tagegelder, Ticketkosten, Unterbringungskosten, Mietwagen, Taxi, Raum - und Frachtkosten etc.).

 8.         Vorbehalt / Absagen durch TRAINICO

 Bei zu geringer Teilnehmerzahl (gemäß Punkt „Schlussbestimmungen“ des jeweiligen Vertrages) und in Fällen höherer Gewalt behält sich TRAINICO vor, Lehrgänge oder sonstige Leistungen abzusagen. TRAINICO wird ein Angebot für einen Ersatztermin mitteilen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl erhalten die Kunden bis zum Lehrgangsbeginn Bescheid, in Fällen höherer Gewalt unverzüglich nach Eintritt der Behinderung. Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatz entstandener Auslagen entsteht durch die Absage nicht. Bereits bezahlte Lehrgangsgebühren werden umgehend zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

9.         Datenschutz

TRAINICO verpflichtet sich, sämtliche mit den Geschäftsaktivitäten verbundenen Daten und Dokumente vertraulich zu behandeln.

Außerdem versichert TRAINICO, dass die überlassenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer ausschließlich zu den Zwecken gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu denen sie überlassen wurden. TRAINICO ist berechtigt, personengebundene Daten des Teilnehmers an Unternehmen und Behörden weiterzuleiten, wenn dies zum Erreichen des Bildungsziels notwendig ist. Im Falle der Durchführung einer arbeitsmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchung, ist der zuständige Arbeitsmediziner berechtigt, die Untersuchungs-ergebnisse des Teilnehmers an TRAINICO weiterzugeben.

Der Teilnehmer / Kunde verpflichtet sich, über alle geschäftlichen Verhältnisse und Vorgänge, Projekte, Unternehmungen, Preise, Geschäftsverbindungen usw., die ihm während und nach der Qualifizierung bekannt werden, unbedingt Stillschweigen zu bewahren.

 10.       Unterkunft

Auf Wunsch informiert TRAINICO den Kunden über Unterkünfte zu Konditionen der TRAINICO.

11.    Haftung / Sicherheitsvorschriften

TRAINICO haftet für keinerlei Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die Durchführung oder Nichtdurchführung eines Lehrgangs entstehen, es sei denn, dass diese Schäden durch TRAINICO vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Die Hausordnung sowie die geltenden Arbeitsschutz-vorschriften sind einzuhalten.

Der Teilnehmer / Kunde verpflichtet sich, nach Aufforderung, spätestens jedoch zum Ende des Vertragsverhältnisses alle zum Eigentum der TRAINICO bzw. beauftragter Ausbildungspartner gehörenden bzw. alle in deren Verfügungsgewalt befindlichen Unterlagen und Gegenstände zurückzugeben. Während der Nutzung sind alle Unterlagen und Gegenstände der TRAINICO sachgerecht und pfleglich zu behandeln. Der Kunde haftet vom Erhalt bis zur Rückgabe für alle durch Eigenverschulden entstehenden Schäden und Verluste, aber auch für solche, die bei unerlaubter Weitergabe an Dritte, von solchen verursacht werden.

Während der Laufzeit eines Lehrgangs sind die Teilnehmer über die Berufsgenossenschaft der TRAINICO (hier Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft) gesetzlich unfallversichert. Im Falle eines entsprechenden Unfalls ist dem behandelnden Arzt die zuständige Berufsgenossenschaft zu nennen und unverzüglich eine schriftliche Unfallmeldung an den Bildungsträger vorzunehmen.

Bei Lehrgängen für Unternehmen tragen diese die Verantwortung für die Versicherung ihrer Mitarbeiter gegen Krankheit und Unfall. Zusätzliche Versicherungsleistungen durch TRAINICO bedürfen einer besonderen Absprache und werden gesondert in Rechnung gestellt.

12.     Copyright und Urheberschutz

Sämtliche Rechte an den Schulungsunterlagen sind ausdrücklich TRAINICO vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung durch TRAINICO ist es Teilnehmern untersagt, diese, auch nur auszugsweise, Dritten zugänglich zu machen, sie zu übersetzen oder zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Kosten für die Beseitigung eventueller Veränderungen an Hard- oder Softwareinstallationen durch den Teilnehmer gehen zu dessen Lasten.

Der Teilnehmer / Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Maßnahme von ihm angefertigte Bildnisse, Videoaufnahmen oder Interviews, im Sinne von TRAINICO zu Werbezwecken verbreitet und/oder veröffentlicht werden dürfen. Die Einwilligung gilt als nicht erteilt, wenn der Kunde dies TRAINICO spätestens 2 (zwei) Wochen nach Vertragsschluss schriftlich mitteilt.

13.      Gerichtsstand

Berlin gilt für Streitigkeiten als vereinbarter Gerichtsstand, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes, öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in der Bundesrepublik Deutschland keinen Gerichtsstand hat.

 

 Stand:01.01.2012